I. Das Amtsgericht hat die Ehe der seit November 1975 getrennt lebenden Parteien vor der Entscheidung über den Versorgungsausgleich geschieden und die elterliche Sorge für den 1969 geborenen Sohn der Parteien dem Ehemann übertragen. Der Scheidungsausspruch ist seit dem 24. Juli 1980 rechtskräftig.
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