Die Beschwerde des Antragsgegners gegen Ziffer II des am 2. Juni 2010 verkündeten Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - in St. Wendel in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 15. Juni 2010 - 16a F 25/09 S - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
I. Die am ... Januar 1970 geborene Antragstellerin (Ehefrau) und der am ... Dezember 1962 geborene Antragsgegner (Ehemann) haben am 11. September 1992 die Ehe geschlossen, aus der ein am 20. Januar 1993 geborener Sohn hervorgegangen ist. Der Scheidungsantrag der Ehefrau wurde dem Ehemann am 31. Oktober 2009 zugestellt.
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