Die Beschwerde der Antragstellerin vom 20.9.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Paderborn vom 30.8.2013 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.160,00 € festgesetzt.
I.
Die am ##.##.1985 geschlossene Ehe der Beteiligten ist durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Paderborn vom 14.11.2008 geschieden worden. Die Entscheidung über den Versorgungsausgleich ist abgetrennt und einem gesonderten Verfahren vorbehalten worden.
Aus der Ehe sind drei Kinder hervorgegangen, die am ##.##.1988 geborene Tochter B, die am ##.##.1990 geborene Tochter C sowie der am ##.##.1993 geborene Sohn D. Zwischen den Beteiligten ist streitig, wer die Betreuung und der Versorgung der Kinder während des Zusammenlebens gewährleistete.
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