OLG Köln - Beschluss vom 20.01.2014
26 UF 104/13
Normen:
VersAusglG § 27 ;
Fundstellen:
FamRZ 2014, 1021
Vorinstanzen:
AG Gummersbach, vom 07.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 23 F 159/11

Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen illoyaler Vermögensverfügungen des ausgleichsberechtigten Ehegatten

OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2014 - Aktenzeichen 26 UF 104/13

DRsp Nr. 2014/10200

Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen illoyaler Vermögensverfügungen des ausgleichsberechtigten Ehegatten

Hat der ausgleichsberechtigte Ehegatte dem anderen durch illoyale Verfügungen einen Großteil der Ersparnisse der Ehezeit entzogen und ist eine titulierte Teilforderung wegen vorzeitiger Durchführung des Zugewinnausgleichs nicht beitreibbar, so rechtfertigt dies den Ausschluss des Versorgungsausgleichs gem. § 27 VersAusglG.

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Gummersbach vom 7.6.2013 (23 F 159/11) wird zurückgewiesen.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VersAusglG § 27 ;

Gründe

I.