Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen unbillige Härte
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.03.2003 - Aktenzeichen 2 UF 6/02
DRsp Nr. 2003/15042
Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen unbillige Härte
»Ein Ausschluss wegen unbilliger Härte i.S.d. § 1587h Nr. 1 BGB kann nicht nur bei Gefährdung des angemessenen Unterhalts des Ausgleichspflichtigen erfolgen, sondern ist darüber hinaus immer dann möglich, wenn sich ein erhebliches wirtschaftliches Ungleichgewicht zwischen den Ehegatten (sog. imparitätische Versorgungslage) ergibt und der Ausgleichsberechtigte im Gegensatz zum Verpflichteten auf den Ausgleich nicht angewiesen ist.«