I. Der angefochtene Ausspruch zum Versorgungsausgleich (Ziffer II. des Tenors der angefochtenen Entscheidung) wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. Im Wege interner Teilung werden zulasten der bei der Beteiligten zu 1. bestehenden Anrechte der Antragsgegnerin (Versicherungs-Nr. ...) 7,7640 Entgeltpunkte (Ost) der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten des bei der Beteiligten zu 1. bestehenden Rentenversicherungskontos des Antragstellers (Versicherungs-Nr. ...) übertragen.
2. Im Wege der internen Teilung werden zulasten der bei der Beteiligten zu 1. bestehenden Anrechte des Antragstellers (Versicherungs-Nr. ...) 8,2887 Entgeltpunkte der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten des bei der Beteiligten zu 1. bestehenden Rentenversicherungskontos der Antragsgegnerin (Versicherungs-Nr. ...) übertragen.
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