I. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Frankenthal (Pfalz) vom 17. März 2011 dahingehend geändert, dass die Kürzung des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Versicherungsnummer 16 ... F 010, ab dem 1. August 2010 in Höhe von monatlich 137,00 € ausgesetzt wird.
II. Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
III. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf
1.385,00 €
festgesetzt.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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