OLG Celle - Beschluss vom 02.05.2006
10 UF 56/06
Normen:
BGB § 1684 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 662
FamRZ 2007, 662
OLGReport-Celle 2007, 691
Vorinstanzen:
AG Hannover, vom 27.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 606 F 4957/05

Aussetzung des Umgangsrechts wegen Auseinandersetzung zwischen Kind und Vater

OLG Celle, Beschluss vom 02.05.2006 - Aktenzeichen 10 UF 56/06

DRsp Nr. 2007/18929

Aussetzung des Umgangsrechts wegen Auseinandersetzung zwischen Kind und Vater

Die Aussetzung des Umgangsrechts des 14-jährigen Sohns mit seinem nicht bei der Familie lebenden Vater kann nicht darauf gestützt werden, dass es ständig Auseinandersetzungen und Missverständnisse zwischen beiden gibt.

Normenkette:

BGB § 1684 ;

Gründe:

I. Hinsichtlich des erstinstanzlichen Sachverhalts und des Inhalts der angefochtenen Entscheidung wird auf den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 27. Januar 2006 verwiesen. Dagegen wendet sich die Antragsgegnerin mit ihrer Beschwerde, mit der sie eine Aussetzung des Umgangsrechts des Antragstellers mit M... nunmehr noch für die Dauer von einem Jahr und sodann eine eingeschränkte Umgangsrechtsregelung begehrt.

Der Antragsteller verteidigt die angefochtene Entscheidung, hat jedoch erklärt, bis September "auf die Rechte aus dem Titel zu verzichten".

Der Verfahrenspfleger wendet sich gegen eine Aussetzung des Umgangsrechts, weil dadurch die Bindung von M... zu seinem Vater völlig abbrechen könnte.

Der Senat hat die Beteiligten persönlich angehört.