OLG Oldenburg, vom 28.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 UF 106/99
AG Oldenburg, vom 18.05.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 52 F 3034/98
Auswirkungen der Teilzeitbeschäftigung eines Versorgungsberechtigten auf die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit i.R.d. zeitratierlichen Ermittlung des Ehezeitanteils eines betrieblichen Anrechts ; Rückrechnung einer zum 31. Dezember 2001 nach § 75 Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL-Satzung) ermittelten Besitzstandsrente auf ein vor diesem Stichtag liegendes Ehezeitende; Auswirkung des Bezugs einer Versorgungsrente bei Ehezeitende nach § 40 VBL-Satzung a.F. auf die Rückrechnung einer Besitzstandsrente
BGH, Beschluss vom 22.07.2009 - Aktenzeichen XII ZB 176/06
DRsp Nr. 2009/24203
Auswirkungen der Teilzeitbeschäftigung eines Versorgungsberechtigten auf die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit i.R.d. zeitratierlichen Ermittlung des Ehezeitanteils eines betrieblichen Anrechts ; Rückrechnung einer zum 31. Dezember 2001 nach § 75 Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL-Satzung) ermittelten Besitzstandsrente auf ein vor diesem Stichtag liegendes Ehezeitende; Auswirkung des Bezugs einer Versorgungsrente bei Ehezeitende nach § 40 VBL-Satzung a.F. auf die Rückrechnung einer Besitzstandsrente
a) Bei der zeitratierlichen Ermittlung des Ehezeitanteils eines betrieblichen Anrechts beeinflusst eine Teilzeitbeschäftigung des Versorgungsberechtigten die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit grundsätzlich nicht (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 24. Juni 2009 - XII ZB 160/07 - zur Veröffentlichung bestimmt).
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