I.
Die Beteiligten zu 1. und 2. sind die Eltern des betroffenen Kindes. Die Kindeseltern sind geschieden. Ihnen steht die elterliche Sorge gemeinsam zu. Die Beteiligte zu 2. lebt in C..., der Beteiligte zu 1. ist in der Ukraine inhaftiert. Die betroffene Minderjährige hat am 07.09.2006 ein Kind entbunden. Zur wirksamen Anerkennung der Vaterschaft des Herrn A... A... für dieses Kind bedarf es der Zustimmung des Beteiligten zu 1.
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