Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Arbeitgeberkündigung. Die am 15. Dezember 1949 geborene Klägerin gründete im November 1979 zusammen mit ihrem Ehemann die Beklagte zum Betrieb von Läden für Tabakwaren und Zeitschriften mit Lottoannahmestelle. Der Gesellschaftsanteil der Klägerin betrug 5 %. Ihr Ehemann wurde zum Geschäftsführer bestellt. Von den drei Verkaufsstellen der Beklagten wurde 1988 eine geschlossen. Seit Mai 1989 betreibt die Beklagte auch ein Reisebüro. Zum 31. Dezember 1990 hat die Beklagte die Filiale Köln, A Straße, verkauft.
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