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Der Rechtsstreit betrifft die Gewährung von bayerischem Landeserziehungsgeld (LErzg) für den Zeitraum vom 4. Juli 1995 bis 3. Januar 1996.
Die verheiratete Klägerin ist türkische Staatsangehörige. Sie lebte im streitigen Zeitraum gemeinsam mit ihrem Ehemann und ihrer am 4. Juli 1993 geborenen Tochter Sila in Bayern, wo sie dieses Kind auch betreute und erzog. Daneben übte sie keine Erwerbstätigkeit aus. Sie war bei der AOK Bayern familienversichert und bezog für den 1. bis 24. Lebensmonat ihrer Tochter Bundeserziehungsgeld (BErzg).
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