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Streitig ist die Gewährung bayerischen Landeserziehungsgeld (LErzg) für die Zeit vom 22. Juli 1992 bis 21. Januar 1993.
Die verheiratete Klägerin ist türkische Staatsangehörige. Sie lebte im streitigen Zeitraum gemeinsam mit ihrem Ehemann und ihrer am 22. Januar 1991 geborenen Tochter Cigdem in Bayern, wo sie das Kind auch betreute und erzog. Daneben übte sie keine Erwerbstätigkeit aus. Sie war bei der AOK Bayern familienversichert.
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