BayObLG - Beschluß vom 10.02.1994
3Z BR 15/94
Normen:
BGB § 1906 Abs. 1 ; FGG § 70f Abs. 1 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BtPrax 1994, 98
FamRZ 1994, 1416

BayObLG - Beschluß vom 10.02.1994 (3Z BR 15/94) - DRsp Nr. 1994/7056

BayObLG, Beschluß vom 10.02.1994 - Aktenzeichen 3Z BR 15/94

DRsp Nr. 1994/7056

1. Die Unterbringung eines Betreuten wegen chronischen Alkoholismus ist möglich, wenn der langjährige Alkoholmißbrauch zu einem schwerwiegenden Hirnabbau geführt hat, so daß der Betreute nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen frei zu bestimmen. 2. Das Gericht bedarf zur Genehmigung der Unterbringung keines förmlichen Antrags des Betreuers und ist daher auch berechtigt, über den vom Betreuer beantragten Unterbringungszeitraum hinauszugehen. 3. Der Betreuer bleibt aber verpflichtet, die Entlassung des Betreuten aus der Unterbringung zu veranlassen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.

Normenkette:

BGB § 1906 Abs. 1 ; FGG § 70f Abs. 1 Nr. 3 ;
Fundstellen
BtPrax 1994, 98
FamRZ 1994, 1416