I. Der im Alter von 69 Jahren verstorbene Erblasser war kinderlos. Er hat erstmals im Jahre 1948 mit der Mutter der Beteiligten zu 1 die Ehe geschlossen. Die Ehe wurde im Jahre 1958 rechtskräftig geschieden. Im Jahre 1961 heirateten der Erblasser und seine frühere Ehefrau erneut. Diese Ehe bestand bis zum Tod der Ehefrau im Jahre 1991.
Während ihrer ersten Ehe, am 19.11.1954, errichteten der Erblasser und seine Ehefrau in notarieller Form ein gemeinschaftliches Testament. Darin setzten sie sich gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmten, Erbin des Zuletztversterbenden von ihnen solle die Beteiligte zu 1 sein, eine voreheliche Tochter der Ehefrau.
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