BayObLG - Beschluß vom 27.01.1993
1Z BR 102/92
Normen:
FGG § 63a;
Fundstellen:
FamRZ 1993, 823

BayObLG - Beschluß vom 27.01.1993 (1Z BR 102/92) - DRsp Nr. 1996/16255

BayObLG, Beschluß vom 27.01.1993 - Aktenzeichen 1Z BR 102/92

DRsp Nr. 1996/16255

Die weitere Beschwerde gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes ist nicht deswegen unstatthaft, weil gemäß § 63 a FGG in Verfahren, die den persönlichen Umgang des Vaters mit dem nichtehelichen Kind zum Gegenstand haben, die weitere Beschwerde schlechthin ausgeschlossen ist. Gegenstand des Verfahrens ist nämlich nicht die Umgangsregelung selbst, sondern die Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Beugung des widerstrebten Willens des zu ihrer Einhaltung Verpflichteten.

Normenkette:

FGG § 63a;
Fundstellen
FamRZ 1993, 823