BayObLG - Beschluß vom 27.01.1993 (1Z BR 102/92) - DRsp Nr. 1996/16255
BayObLG, Beschluß vom 27.01.1993 - Aktenzeichen 1Z BR 102/92
DRsp Nr. 1996/16255
Die weitere Beschwerde gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes ist nicht deswegen unstatthaft, weil gemäß § 63 aFGG in Verfahren, die den persönlichen Umgang des Vaters mit dem nichtehelichen Kind zum Gegenstand haben, die weitere Beschwerde schlechthin ausgeschlossen ist. Gegenstand des Verfahrens ist nämlich nicht die Umgangsregelung selbst, sondern die Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Beugung des widerstrebten Willens des zu ihrer Einhaltung Verpflichteten.