BayObLG - Beschluß vom 27.01.1994 (3Z BR 303/93) - DRsp Nr. 1994/7060
BayObLG, Beschluß vom 27.01.1994 - Aktenzeichen 3Z BR 303/93
DRsp Nr. 1994/7060
Ein Betreuer kann zwar wirksam gleichzeitig auch als Verfahrenspfleger bestellt werden, doch ist die tatsächliche Sachlage wegen der drohenden Interessengegensätze nicht anders zu betrachten, als sei überhaupt kein Verfahrenspfleger bestellt worden. Die Entscheidung des Beschwerdegerichts ist damit aufzuheben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückzuverweisen