BayObLG - Beschluß vom 27.03.1995 (1Z BR 99/94) - DRsp Nr. 1996/22828
BayObLG, Beschluß vom 27.03.1995 - Aktenzeichen 1Z BR 99/94
DRsp Nr. 1996/22828
In das Geburtenbuch ist auf Antrag auch der akademische Grad (hier: "Dipl. Physikerin") eines Elternteils einzutragen. Ist trotz Antrags bei der Anzeige der Geburt keine Eintragung erfolgt, so ist eine Berichtigung durchzuführen.