BayObLG - Beschluß vom 28.01.1993 (3Z AR 2/93) - DRsp Nr. 1996/16253
BayObLG, Beschluß vom 28.01.1993 - Aktenzeichen 3Z AR 2/93
DRsp Nr. 1996/16253
Vor einer Abgabe des Betreuungsverfahrens hat das abgebende Gericht grundsätzlich alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amtswegen oder auf Antrag ergehen müssen.Es ergeht keine Entscheidung über eine Abgabe, wenn für mehr als die letzten 3 Jahre keine Abrechnung des Betreuers herbeigeführt und deshalb auch nicht geprüft worden ist.