OLG Naumburg - Beschluss vom 15.05.2012
4 W 7/12
Normen:
ZPO § 138 Abs. 1;
Fundstellen:
FamRZ 2013, 55
Vorinstanzen:
LG Magdeburg, vom 16.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 195/12

Beachtlichkeit des Bestreitens einer Darlehensabrede im Rahmen der Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

OLG Naumburg, Beschluss vom 15.05.2012 - Aktenzeichen 4 W 7/12

DRsp Nr. 2012/19008

Beachtlichkeit des Bestreitens einer Darlehensabrede im Rahmen der Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Es stellt keinen widersprüchlichen oder unbeachtlichen Vortrag dar, wenn sich der Partner einer beendeten nichtehelichen Lebensgemeinschaft gegenüber seinem ursprünglichen Partner einerseits auf eine zugrundeliegende Darlehensabrede andererseits jedoch (hilfsweise) auch auf Bereicherungsrecht und Wegfall der Geschäftsgrundlage beruft.

1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 16. März 2012, Az.: 5 O 195/12, aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch des Antragstellers an das Landgericht Magdeburg zurückverwiesen.

2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren sind nicht entstanden. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Normenkette:

ZPO § 138 Abs. 1;

Gründe: