VG Chemnitz, vom 29.10.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 490/91
BVerwG - Urteil vom 15.12.1994 (7 C 26.93) - DRsp Nr. 1995/4541
BVerwG, Urteil vom 15.12.1994 - Aktenzeichen 7 C 26.93
DRsp Nr. 1995/4541
»Beantragt der staatliche Verwalter eines Erbanteils mißbräuchlich den gerichtlichen Verkauf eines zum Nachlaß gehörenden Grundstücks und führt dies zum Erwerb des Grundstücks durch einen anderen Miterben, so ist grundsätzlich nur der staatlich verwaltete Erbanteil und nicht die Erbengemeinschaft von einer schädigenden Maßnahme im Sinne des § 1 VermG betroffen.«