I.
Die Parteien, deren gemeinsame Tochter ... am 12.08.1990 geboren ist, haben am 16.10.1991 geheiratet. Sie haben während der Ehe nicht zusammengelebt. Der Antragsgegner ist in der Zeit vom 01.01.1992 bis zum 03.06.1992 einer Erwerbstätigkeit nach gegangen. Anschließend war er in Strafhaft, und zwar bis zum 15.03.1996. Seit dem 01.08.1997 arbeitet er bei einer Firma E.
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