Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 28. März 2011 geändert. die Beiordnung von Rechtsanwältin B. in Hi. erfolgt ´zu den Bedingungen einer im Bezirk des Amtsgerichts Hannover niedergelassenen Anwältin´.
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