Befangenheit wegen Verschleppung einer Entscheidung über die vorläufige Regelung eines Umgangsrechts
OLG Bamberg, Beschluss vom 04.02.2000 - Aktenzeichen 7 WF 213/99
DRsp Nr. 2002/6039
Befangenheit wegen Verschleppung einer Entscheidung über die vorläufige Regelung eines Umgangsrechts
Ein Richter kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn schlechterdings kein vernünftiger Grund mehr ersichtlich ist, der ihn davon abhalten könnte, über einen Antrag auf Erlass einer vorläufigen Anordnung nach dem FGG (hier: Einräumung eines Umgangsrechts) in einer diesem Eilantrag angemessenen Zeit zu befinden.