OLG Bamberg - Beschluss vom 04.02.2000
7 WF 213/99
Normen:
ZPO § 42 § 620 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 552 (LS)
OLGReport-Bamberg 2001, 237

Befangenheit wegen Verschleppung einer Entscheidung über die vorläufige Regelung eines Umgangsrechts

OLG Bamberg, Beschluss vom 04.02.2000 - Aktenzeichen 7 WF 213/99

DRsp Nr. 2002/6039

Befangenheit wegen Verschleppung einer Entscheidung über die vorläufige Regelung eines Umgangsrechts

Ein Richter kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn schlechterdings kein vernünftiger Grund mehr ersichtlich ist, der ihn davon abhalten könnte, über einen Antrag auf Erlass einer vorläufigen Anordnung nach dem FGG (hier: Einräumung eines Umgangsrechts) in einer diesem Eilantrag angemessenen Zeit zu befinden.

Normenkette:

ZPO § 42 § 620 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen
FamRZ 2001, 552 (LS)
OLGReport-Bamberg 2001, 237