Befreiung von der Obliegenheit zur Ausübung einer Vollzeiterwerbstätigkeit bei Betreuung eines zwölfjährigem [Geschwister-]Kindes
OLG Bremen, Beschluss vom 19.07.2004 - Aktenzeichen 4 WF 68/03
DRsp Nr. 2005/2759
Befreiung von der Obliegenheit zur Ausübung einer Vollzeiterwerbstätigkeit bei Betreuung eines zwölfjährigem [Geschwister-]Kindes
»Eine Mutter, die einem beim Vater lebenden minderjährigen Kind unterhaltspflichtig ist, ist grundsätzlich nicht deshalb von ihrer Obliegenheit zur Ausnutzung ihrer Arbeitskraft durch Ausübung einer Vollzeiterwerbstätigkeit befreit, weil sie ihrerseits ein zwölfjähriges (hier: Geschwister-) Kind betreut.«
Die sofortige Beschwerde ist zulässig und auch überwiegend begründet. Die Rechtsverfolgung des Klägers bietet betreffend die Zeit ab März 2004 entgegen der Ansicht des Familiengerichts hinreichende Aussicht auf Erfolg i.S. des § 114ZPO.
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