OLG Bremen - Beschluss vom 19.07.2004
4 WF 68/03
Normen:
BGB § 1603 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
AG Bremerhaven, vom 26.05.2004

Befreiung von der Obliegenheit zur Ausübung einer Vollzeiterwerbstätigkeit bei Betreuung eines zwölfjährigem [Geschwister-]Kindes

OLG Bremen, Beschluss vom 19.07.2004 - Aktenzeichen 4 WF 68/03

DRsp Nr. 2005/2759

Befreiung von der Obliegenheit zur Ausübung einer Vollzeiterwerbstätigkeit bei Betreuung eines zwölfjährigem [Geschwister-]Kindes

»Eine Mutter, die einem beim Vater lebenden minderjährigen Kind unterhaltspflichtig ist, ist grundsätzlich nicht deshalb von ihrer Obliegenheit zur Ausnutzung ihrer Arbeitskraft durch Ausübung einer Vollzeiterwerbstätigkeit befreit, weil sie ihrerseits ein zwölfjähriges (hier: Geschwister-) Kind betreut.«

Normenkette:

BGB § 1603 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

Die sofortige Beschwerde ist zulässig und auch überwiegend begründet. Die Rechtsverfolgung des Klägers bietet betreffend die Zeit ab März 2004 entgegen der Ansicht des Familiengerichts hinreichende Aussicht auf Erfolg i.S. des § 114 ZPO.