LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 13 T 20 512/00
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen 705 XVII 13 618/97
Befristete Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren
BayObLG, Beschluss vom 18.03.2003 - Aktenzeichen 3Z BR 44/03
DRsp Nr. 2003/7877
Befristete Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren
»1. Die Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren durch das Landgericht ist befristet.2. Zum Fristbeginn bei anderweitiger Erledigung des Verfahrens (§ 31 Abs. 1 Satz 3 KostO).«
Normenkette:
KostO § 31 Abs. 3 ;
Gründe:
I.
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