Der Nichtabhilfebeschluss des Amtsgerichts - Rechtspflegers - Königs Wusterhausen vom 03. Juni 2008 - 30 F 153/05 - wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die Frage, ob der sofortigen Beschwerde abgeholfen wird oder nicht, an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Nichtabhilfeentscheidung ist aufzuheben, weil das Amtsgericht die Beschwerde zu Unrecht als unzulässig angesehen und deshalb nicht in der Sache beschieden hat.
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