I. Durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - vom 16. September 1993 wurde auf die Abänderungsklage des geschiedenen Ehemannes der Beklagten (u.a.) entschieden, daß dieser der Beklagten statt bisher monatlich 1.533,78 DM ab 1. März 1993 nur noch nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 805 DM zu zahlen habe. Das Urteil wurde der Beklagten zu Händen ihrer Prozeßbevollmächtigten Rechtsanwältin K. am 25. Oktober 1993 zugestellt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|