LG Bochum, vom 03.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 10 T 54/06
AG Bochum, vom 29.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 80 IN 691/03
Beginn des Fristenlaufs für die Einlegung und Begründung einer Rechtsbeschwerde nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe
BGH, Beschluß vom 29.05.2008 - Aktenzeichen IX ZB 197/07
DRsp Nr. 2008/13229
Beginn des Fristenlaufs für die Einlegung und Begründung einer Rechtsbeschwerde nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe
»Beantragt eine unbemittelte Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einlegungs- und Begründungsfrist für eine Rechtsbeschwerde, läuft die Frist für deren Begründung ab der Bekanntgabe der Gewährung von Prozesskostenhilfe und nicht erst ab Bekanntgabe der Bewilligung von Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Einlegungsfrist (Abgrenzung zu BGH, Beschl. v. 19. Juni 2007 - XI ZB 40/06, NJW 2007, 3354, für BGHZ 173, 14).«