AG Hannover, vom 16.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 620 F 5025/05
Beginn und Hemmung der Verjährung eines Zugewinnausgleichanspruchs
OLG Celle, Urteil vom 24.10.2006 - Aktenzeichen 10 UF 53/06
DRsp Nr. 2007/1475
Beginn und Hemmung der Verjährung eines Zugewinnausgleichanspruchs
»1. Die Verjährung eines im Scheidungsverbundverfahren mit einem Stufenantrag rechtshängig gewordenen Zugewinnausgleichsanspruchs beginnt mit Kenntnis des Ehegatten von der Rechtskraft des Scheidungsausspruchs.2. Wird eine aus dem Verbund abgetrennte Zugewinnausgleichs-Folgesache trotz bewilligter Prozesskostenhilfe nicht weiter betrieben, sondern statt dessen (ausdrücklich) eine isolierte Klage auf Zugewinnausgleich eingereicht, so ist ein damit verbundener Prozesskostenhilfeantrag nicht geeignet, die Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 14BGB zu hemmen.«