Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 28.11.2012 wird der am 05.11.2012 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund - unter Zurückweisung der Rechtsmittel im Übrigen - abgeändert.
In Abänderung der Unterhaltsverpflichtungsurkunde des Notars Dr. Q vom 12.01.2011 (UR-Nr. #/####) sowie in Abänderung des Vergleichs des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund vom 01.04.2010, Az. 109 F 615/09, wird der Antragsgegner für den Zeitraum Januar bis einschließlich Juni 2012 verpflichtet Ehegattenunterhalt in Höhe von monatlich 562,00 € abzüglich monatlich gezahlter 550,00 €, sowie ab August bis Dezember 2012 in Höhe von monatlich 526,00 € und ab Januar 2013 in Höhe von monatlich 532,00 € zu zahlen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Antragstellerin zu 45 % und der Antragsgegner zu 55 %.
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