OLG Hamm - Urteil vom 20.02.1992
1 UF 528/90
Normen:
BGB § 1569 § 1570 § 1572 § 1573 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 1992, 1184

Begriff der angemessenen Tätigkeit des Unterhaltsberechtigten - Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit - Erkrankung des Unterhaltsberechtigten - Bedarfsänderung nach Erbschaft

OLG Hamm, Urteil vom 20.02.1992 - Aktenzeichen 1 UF 528/90

DRsp Nr. 1995/6982

Begriff der angemessenen Tätigkeit des Unterhaltsberechtigten - Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit - Erkrankung des Unterhaltsberechtigten - Bedarfsänderung nach Erbschaft

1. Aus dem vorrangig zu beachtenden Gebot der wirtschaftlichen Eigenverantwortung des § 1569 BGB folgt, daß eine angemessene Berufstätigkeit nicht nur auf das erworbene Berufsbild beschränkt ist, sondern als angemessene Tätigkeit auch eine solche anzusehen ist, die dem Status der erworbenen Ausbildung entspricht.2. Zu den Anforderungen, die bei der Suche nach einem Arbeitsplatz an einen Unterhaltsberechtigten zu stellen sind.