I.
Der Betroffene ist nach einem Notfallereignis in der Folge einer Herzklappenoperation kaum noch ansprechbar und als Pflegefall in ein Heim aufgenommen worden. Das Amtsgericht hat für ihn seine Ehefrau als Betreuerin mit den Aufgabenkreisen Sorge für die Gesundheit, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge, Vertretung vor Behörden, Postangelegenheiten und Entscheidung über unterbringungsähnliche Maßnahmen bestellt. Für den Aufgabenkreis Vertretung des Betroffenen bei der Übertragung von Grundstücken an Angehörige nebst Vorbereitung hierzu wurde ein Rechtsanwalt als weiterer Betreuer bestellt.
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