I. Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Heilbad Heiligenstadt vom 26.01.2011 wird abgeändert.
1. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Beteiligten zu 1) bei der W. S. (PA) zu Gunsten der Beteiligten zu 2) ein Anrecht in Höhe von monatlich 49,03 €, bezogen auf den 30.6.2007, übertragen.
2. Der Ausgleich des Anrechts der Beteiligten zu 2.) bei der D. R. B. (VSNR.: ...) mit einem Ehezeitanteil von 0,7350 Entgeltpunkten (Ost) unterbleibt.
II. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
III. Der Beschwerdewert wird auf 1.608,- € festgesetzt.
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