I. Auf die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Berichtigungsbeschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Frankfurt am Main, Außenstelle Höchst vom 11.11.2022 -Nichtabhilfebeschluss vom 11.01.2023- wird die angefochtene Entscheidung aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Die auf Berichtigung des Beschlusses des Amtsgerichts -Familiengericht- Frankfurt am Main, Außenstelle Höchst vom 31.03.2022 gerichteten Anträge der Antragsgegnerin und der weiteren Beteiligten zu 6. vom 20.09.2022 werden zurückgewiesen.
II. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
I.
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