Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 4) und 5) wird der Beschluss des Amtsgerichts Halle vom 19.05.2021 -
Der Antrag des Beteiligten zu 3) festzustellen, dass nicht der Beteiligte zu 5), sondern er, der Beteiligte zu 3), Vater des Beteiligten zu 1) ist, wird als unbegründet abgewiesen.
Die Gerichtskosten des Verfahrens tragen die Beteiligten zu 3), 4) und 5) jeweils zu einem Drittel; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|