Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers zu 1.) werden der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Blomberg vom 24.2.2011 und dessen Nichtabhilfebeschluss vom 13.4.2011 abgeändert.
Dem Antragsteller zu 1.) wird auch für den Antrag, den Antragsgegner für die Zeit ab Januar 2011 zur Zahlung von Unterhalt in Höhe von monatlich 486,00 € zu verpflichten, ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt S in C bewilligt.
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