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Die 100 typischen Mandate im Familienrecht
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1986
BGH
BGH vom 08.10.1986
3 StR 320/86
Normen:
StGB
§
180
Abs.2 Nr.2, §
181
Abs.1 Nr.1;
Fundstellen:
DRsp III(323)159c
GA 1987, 261
NStE StGB § 180a Nr. 3
Begriff des Ausbeutens
BGH,
vom 08.10.1986
- Aktenzeichen 3 StR 320/86
DRsp Nr. 1992/3541
Begriff des Ausbeutens
»Der Begriff "Ausbeuten" bedeutet sowohl in §
180 a
Abs.
2
Nr.
2
StGB
als auch in §
181
Abs.
1
Nr.
1
StGB
, daß durch ein ausbeuterisches Verhalten eine spürbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten eingetreten sein muß.«
Normenkette:
StGB
§
180
Abs.2 Nr.2, §
181
Abs.1 Nr.1;
Fundstellen
DRsp III(323)159c
GA 1987, 261
NStE StGB § 180a Nr. 3
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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