Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt vom 5. August 2011 abgeändert und wie folgt neu gefasst.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung ..., Versicherungs-Nummer 04 060463 K 512, zu Gunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 0,8633 Entgeltpunkten, auf sein Versicherungskonto Nr. 53 201062 M 005 bei der Deutschen Rentenversicherung ..., bezogen auf den 28. Februar 2003, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung ..., Versicherungs-Nummer 04 060463 K 512, zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 1,6486 Entgeltpunkten (Ost) auf sein Versicherungskonto Nr. 53 201062 M 005 bei der Deutschen Rentenversicherung ..., bezogen auf den 28. Februar 2003, übertragen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|