OLG Brandenburg - Beschluss vom 25.06.2007
9 UF 68/07
Normen:
VAÜG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 419
OLGReport-Brandenburg 2008, 61
Vorinstanzen:
AG Cottbus, vom 12.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 53 F 330/98

Begriff des Rentenbezuges

OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.06.2007 - Aktenzeichen 9 UF 68/07

DRsp Nr. 2008/14173

Begriff des Rentenbezuges

»§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VAÜG ist nur anzuwenden, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte Rentenbezieher ist. Dies setzt den tatsächlichen Bezug einer Rente voraus; ein laufender Rechtsstreit über den Bezug einer Rente genügt nicht.«

Normenkette:

VAÜG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ;

Gründe:

Die gemäß § 621 e ZPO statthafte und in zulässiger Weise eingelegte befristete Beschwerde der Beteiligten zu 1. hat in vollem Umfang Erfolg. Das Amtsgericht hat unzutreffend den Versorgungsausgleich bereits jetzt durchgeführt.