Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Sinzig vom 13. April 2010 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 3.000,-- Euro festgesetzt.
Die Antragstellerin hat beantragt, ihr die Vormundschaft für das am ... 2001 geborene Kind ...[A] zu übertragen. Das Kind hat die afghanische Staatsangehörigkeit und lebt seit Oktober 2008 im Haushalt der Antragstellerin. Es leidet an einem dreifachen Herzfehler und wurde über eine Hilfsorganisation zur medizinischen Behandlung in die Bundesrepublik Deutschland verbracht, da es in Afghanistan nicht ausreichend medizinisch versorgt ist. Die Eltern des Kindes leben in einem kleinen Dorf in der Provinz ...[X]/Afghanistan. Sie haben die Zustimmung dazu erteilt, dass das Kind bei der Antragstellerin lebt.
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