Im vorliegenden Verfahren macht die Klägerin - im Wege der Teilklage - Umzugskosten, und zwar einen Betrag von 8.000 DM aus der Rechnung vom 22.6.1994 des Speditionsunternehmens geltend für den von ihr anläßlich der Trennung am 20.6.1994 durchgeführten Umzug aus der Ehewohnung im Haus des Beklagten.
Der Beklagte beantragt, das Ruhen des Verfahrens wegen der noch beim Familiengericht anhängigen Klage auf Zahlung von Trennungsunterhalt anzuordnen.
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