OLG Köln - Beschluss vom 21.08.2006
14 UF 142/05
Normen:
BGB § 1587 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Königswinter, vom 06.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 7 F 60/04

Behandlung einer betrieblichen Altersversorgung im Versorgungsausgleich; Nachträgliche Einbeziehung in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich nach Eintritt der Unverfallbarkeit der betrieblichen Versorgungsanwartschaft

OLG Köln, Beschluss vom 21.08.2006 - Aktenzeichen 14 UF 142/05

DRsp Nr. 2009/18883

Behandlung einer betrieblichen Altersversorgung im Versorgungsausgleich; Nachträgliche Einbeziehung in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich nach Eintritt der Unverfallbarkeit der betrieblichen Versorgungsanwartschaft

Tenor:

Die befristete Beschwerde der Weiterbeteiligten zu b. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Königswinter vom 6.7.2005 - 7 F 60/04 - wird zurückgewiesen.

Hinsichtlich der Kosten des ersten Rechtszuges verbleibt es bei der Entscheidung des angefochtenen Beschlusses. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin werden der Weiterbeteiligten zu b. auferlegt, im Übrigen werden außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 1587 Abs. 1;

Gründe: