Die befristete Beschwerde der Weiterbeteiligten zu b. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Königswinter vom 6.7.2005 - 7 F 60/04 - wird zurückgewiesen.
Hinsichtlich der Kosten des ersten Rechtszuges verbleibt es bei der Entscheidung des angefochtenen Beschlusses. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin werden der Weiterbeteiligten zu b. auferlegt, im Übrigen werden außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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