Die Ehe der Parteien ist durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiberg vom 24.01.1995 rechtskräftig geschieden worden, nachdem zuvor das den Versorgungsausgleich betreffende Verfahren vom Scheidungsverbund abgetrennt war. Durch den angefochtenen Beschluß hat das Familiengericht den Versorgungsausgleich dahingehend geregelt, daß vom Rentenkonto der Antragstellerin bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte 30,30 DM monatlich in Entgeltpunkte (Ost) umzurechnende Anwartschaften auf das ebenfalls bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte geführte Rentenkonto des Antragsgegners übertragen wurden.
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