Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nordhorn vom 21. Januar 2011 wird geändert und klarstellend wie folgt gefasst:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der D... R... B... (Versicherungskonto Nummer ...) zu Gunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 0,3111 Entgeltpunkten auf dessen Versicherungskonto Nummer ... bei der D... R... B..., bezogen auf den 29. Februar 2004, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der D... R... B... (Versicherungskonto Nummer ...) zu Gunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 16,2456 Entgeltpunkten (Ost) auf deren Versicherungskonto Nummer ... bei der D... R... B..., bezogen auf den 29. Februar 2004, übertragen.
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