AG Hannover, vom 26.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 609 F 1981/11
Beiordnung eines auswärtigen Verkehrsanwalts nach Umzug der antragstellenden Partei in den Gerichtsbezirk
OLG Celle, Beschluss vom 18.07.2011 - Aktenzeichen 10 WF 209/11
DRsp Nr. 2011/17429
Beiordnung eines auswärtigen Verkehrsanwalts nach Umzug der antragstellenden Partei in den Gerichtsbezirk
Die zusätzliche Beiordnung eines auswärtigen Verkehrsanwaltes kommt nicht (mehr) in Betracht, wenn die zunächst kurzfristig in große räumliche Entfernung verzogene Beteiligte/Partei im Zeitpunkt der erstmaligen Bewilligungsreife ihres Verfahrens/Prozeßkostenhilfe-Gesuches bereits wieder dauerhaft in den Bezirk des Verfahrens/Prozeßgerichtes zurückgezogen ist und ihr antragsgemäß ihr dort niedergelassener Verfahrens/Prozeßbevollmächtigter beigeordnet wird.