Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengerichts - Bitterfeld-Wolfen vom 10.02.2011 (Az.: 8 F 92/10) dahin ergänzend abgeändert, dass dem Antragsgegner im Rahmen der bereits bewilligten Verfahrenskostenhilfe Rechtsanwalt G. beigeordnet wird.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Eine Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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