Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Saarlouis vom 10. November 2010 - 22 F 276/10 SO/VKH 1 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
I. Aus der Ehe der Kindeseltern, die geschieden ist, ist das am 10. April 2002 geborene Kind J. M. hervorgegangen. Dieses lebt im Haushalt der Antragstellerin und wird von dieser betreut und versorgt.
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