Das Amtsgericht hat dem Kläger mit dem angefochtenen Beschluss Prozesskostenhilfe für seine Vaterschaftsanfechtungsklage bewilligt, die Beiordnung seiner Rechtsanwältin jedoch unter Hinweis auf § 121 Abs. 2 ZPO abgelehnt. Dagegen richtet sich die sofortige Beschwerde des Klägers, der das Amtsgericht nicht abgeholfen hat.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|