Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der am 16.07.2013 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dorsten teilweise abgeändert.
Der Antragstellerin wird zu den Bedingungen der bisherigen Verfahrenskostenhilfebewilligung Rechtsanwalt I aus Dorsten beigeordnet.
I.
Die Antragstellerin beantragte unter dem 28.03.2013 die Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren über Minderjährigenunterhalt.
Die Antragstellerin hat überdies die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ihren Antrag begehrt und hierzu die Auffassung vertreten, dass auch in dem vereinfachten Verfahren die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nicht ausgeschlossen und ihr
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