OLG Hamm - Beschluss vom 26.09.2013
2 WF 176/13
Normen:
§ 78 Abs. 2 FamFG;
Fundstellen:
FamRB 2014, 56
Vorinstanzen:
AG Dorsten, vom 16.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 12 FH 10/13

Beiordnung eines Rechtsanwalts im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren

OLG Hamm, Beschluss vom 26.09.2013 - Aktenzeichen 2 WF 176/13

DRsp Nr. 2013/22727

Beiordnung eines Rechtsanwalts im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren

Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Antragstellerseite möglich, wenn das Einkommen des Antragsgegners aus selbständiger Tätigkeit geschätzt werden muss.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der am 16.07.2013 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dorsten teilweise abgeändert.

Der Antragstellerin wird zu den Bedingungen der bisherigen Verfahrenskostenhilfebewilligung Rechtsanwalt I aus Dorsten beigeordnet.

Normenkette:

§ 78 Abs. 2 FamFG;

Gründe

I.

Die Antragstellerin beantragte unter dem 28.03.2013 die Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren über Minderjährigenunterhalt.

Die Antragstellerin hat überdies die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ihren Antrag begehrt und hierzu die Auffassung vertreten, dass auch in dem vereinfachten Verfahren die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nicht ausgeschlossen und ihr